Zielgruppe
Berechtigt, Projekte einzubringen, sind lokale, regionale und nationale Behörden, Lehr- oder Forschungseinrichtungen, Ausbildungseinrichtungen, Sozialpartner, Regierungsorganisationen, internationale Organisationen oder nationale und internationale Nichtregierungsorganisationen, allein oder in Partnerschaft mit anderen. Ein Projektantrag kann in Kooperation mit maximal 2 Projektpartnern eingebracht werden.
Kurzbeschreibung
Programm zur Unterstützung der einzelnen Mitgliedsstaaten damit





