11. April 2011

EU - Förderung: Europäischer Integrationsfonds - Projektaufruf 2011 (Einreichfrist: 20. Mai 2011)

Zielgruppe
Berechtigt, Projekte einzubringen, sind lokale, regionale und nationale Behörden, Lehr- oder Forschungseinrichtungen, Ausbildungseinrichtungen, Sozialpartner, Regierungsorganisationen, internationale Organisationen oder nationale und internationale Nichtregierungsorganisationen, allein oder in Partnerschaft mit anderen. Ein Projektantrag kann in Kooperation mit maximal 2 Projektpartnern eingebracht werden.
Kurzbeschreibung
Programm zur Unterstützung der einzelnen Mitgliedsstaaten damit
sich Drittstaatenangehörige mit unterschiedlichem wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen, religiösen, sprachlichen und ethnischen Hintergrund leichter in die Gesellschaft integrieren können.
 Was wird gefördert?
Projekte, die folgende Zielgruppen haben: Drittstaatsangehörige, welche die Voraussetzungen für einen legalen Aufenthalt im jeweiligen MS erfüllen, insbesondere Neuzuwanderer. Ausgenommen ist die Zielgruppe des Europäischen Flüchtlingsfonds wie Asylwerber, über deren Asylantrag noch nicht rechtkräftig entschieden worden ist, sowie anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte.

·         Integrations- und Sprachkurse
Die Beherrschung der Sprache bildet die Grundlage für eine gelungene Integration. Die durch den EIF geförderten Sprachkurse haben eine andere Zielgruppe als die der Integrationsvereinbarung (IV). Projekte im Rahmen des EIF sollen das Angebot der IV ergänzen und erweitern.
·         Integration und Kommunen
Die zentrale Rolle der Kommunen im Integrationsprozess wird durch die Förderung von kommunalen Projekten, welche vor allem die Niederlassung von neu zugewanderten Drittstaatsangehörigen unterstützen und die interkulturelle Kompetenz der öffentlichen Leistungsanbieter fördern, unterstrichen. Dadurch soll der Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen erleichtert werden.
·         Begegnung & interkultureller Dialog
Es sollen Projekte, die ein Zusammentreffen der Mehrheitsgesellschaft und der Einwanderer ermöglichen, gefördert werden.
·         Indikatoren und Bewertungsmethoden zur Messung der Fortschritte, Anpassung der Strategien und Maßnahmen und zur Erleichterung der Koordination des „vergleichenden Lernens"
Die Projekte zur Evaluierung und Bewertung der Integrationspolitik sollen den Wissensstand über den Integrationsprozess erhöhen, sowie das Migrationsmanagement und die Integrationsstrategien - innerstaatlich und auf EU-Ebene - verbessern.
·         Maßnahmen zur besseren innerstaatliche Vernetzung, Austausch und interkultureller Kapazitätenaufbau
Hier sind insbesondere Projekte zur Schaffung von Vernetzungsebenen geplant sowie Informationsmaßnahmen oder – veranstaltungen oder konkrete Vernetzungsmaßnahmen.
 Wie wird gefördert?
Für die Kofinanzierung von Projekten in Österreich wurden Mittel aus dem Europäischen Integrationsfonds in Höhe von  € 1.883.684,88  bereitgestellt. Beim EIF handelt es sich um einen kofinanzierenden Fonds, dessen Gemeinschaftsanteil sich je nach Maßnahmenbereich zwischen 50% und 75% bewegt.
 Einreichfrist: 20. Mai 2011
 Projekte des Programmjahres 2011 dürfen grundsätzlich frühestens mit 01.01.2012 beginnen. Alle Projekte müssen spätestens mit 31.12.2012 beendet sein. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur Projekte, deren Projekttätigkeit zum Zeitpunkt der Projektauswahl noch läuft, gefördert werden.
 Ansprechpartner
Bundesministerium für Inneres
Referat III/8/a (Flüchtlings- und Integrationsförderung)
Leiter: Mag. Gernot Maier
Postfach 100
1014 Wien
Telefon: +43-(0)1-53126-2785